Gesetze / Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
EGAOArt 97 § 4 Mitteilungsverordnung
Stand: 10.06.2019
§ 7 Abs. 2 Satz 1 der Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554) in der Fassung des Artikels 25 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790) ist erstmals auf im Kalenderjahr 2002 geleistete Zahlungen anzuwenden.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu Art 97 § 4 EGAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 25.03.1992 – II R 46/89Zitiert von 12
- BFH, 02.02.1982 – VIII R 59/81
- BFH, 22.11.1995 – II R 26/92Grunderwerbsteuer: Entstehen einer neuen Steuer mit dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung für eine Gegenleistung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.